Seit der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.
Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“(gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Öffentlichen Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.
Folgende Energieausweise werden angeboten:
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Bedarfsausweis
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Verbrauchsausweis
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Wohngebäude
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Nichtwohngebäude
Förderung der Energieberatung durch das BAFA
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für
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eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
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eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014 oder über eine Beratung durch mich.